Sie pflegen Ihren Angehörigen/Zugehörigen und wünschen sich eine Auszeit, Pause oder Urlaub? Nach § 39 SGB XI haben Sie ab dem Pflegegrad 2 die Möglichkeit, die Verhinderungs/Ersatzpflege von bis zu 3539€ in Anspruch zu nehmen. Bezüglich Termine nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.